Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen, Apartments und Zimmern zur Beherbergung (im folgenden Mietobjekt), die zwischen der Württembergische Immobilien Management und Service GmbH (im folgenden ALFA WORK) und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von den vorbenannten Gesellschaften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

  1. RESERVIERUNGEN/BUCHUNG

Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Mietobjektes erhält der Gast von ALFA WORK eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen ALFA WORK und dem Gast zustande.

ALFA WORK behält sich das Recht vor, einfache Reservierungen, das sind Reservierungen, bei denen noch keine Zahlung des Gastes vorliegt, jederzeit zu stornieren, sofern der Gast auch nach Aufforderung durch ALFA WORK seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgemäß nachgekommen ist. Selbiges gilt für kostenfrei stornierbare Buchungen, deren Stornierungsfrist abgelaufen ist, sofern zu diesem Zeitpunkt noch keine Zahlung durch den Gast erfolgt ist. ALFA WORK ist in diesem Fall berechtigt, das reservierte Apartment anderweitig zu vermieten. Im Übrigen ist ALFA WORK berechtigt, dem Gast den Buchungspreis in Rechnung zu stellen.

Angebote von ALFA WORK in Bezug auf verfügbare Mietobjekte sind freibleibend und unverbindlich. ALFA WORK steht es frei den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.

Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie bucht, hat der Gast keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung in einer bestimmten Einheit. Branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich ALFA WORK vor.

 

  1. STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN

Erst mit der Zahlung des Gastes an ALFA WORK liegt eine garantierte Reservierung vor. Diese kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen b kostenfrei unter Angabe der entsprechenden Reservierungsnummer storniert werden. Wurde keine objektbezogene Stornofrist vereinbart, beträgt diese 30 Kalendertage zum 1. Tag der Reservierung.

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen (Ablauf kostenfreie Stornofrist), besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt ALFA WORK einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält ALFA WORK den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung oder verspäteter Stornierung. ALFA WORK hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Mietobjekts sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Mietobjekte nicht anderweitig vermietet, so kann ALFA WORK den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Zusätzlich werden bei Nichterscheinen des Gastes im Falle von mehrtägig garantierten Reservierungen alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.

Bei Reservierungen am Tag des Anreisetages hat der Gast die Zahlung nach §5 für den Aufenthalt unverzüglich, im Regelfall innerhalb einer Stunde zu leisten.

 

  1. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE

Es haben die von ALFA WORK zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise Gültigkeit.

Geltende und ausgewiesene Preise verstehen sich Brutto und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.

Vom Gast selbst geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen sind nicht enthalten.

 

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG

Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen.

Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express, Sofortüberweisung/Klarna, PayPal oder reguläre Banküberweisung.

Barzahlung wird nicht akzeptiert.

ALFA WORK behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethoden mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt ALFA WORK hierzu ausdrücklich.

Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass der Gast seine Rechnung als Download oder via E-Mail erhält.

 

  1. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER MIETOBJEKTE

Ein reserviertes Mietobjekt steht dem im nach der Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung.

Die von ALFA WORK zur Verfügung gestellten Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an ALFA WORK, einem von ALFA WORK genannten Dritten oder an dem durch ALFA WORK durch Beschilderung und/oder Nachricht ausgewiesen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen.

Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises sowie bei Nichtabgabe dieser genannten Gegenstände entsteht eine Gebühr von 40,00€. ALFA WORK ist weiter berechtigt weiteren Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 40,00€ übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass ALFA WORK ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Eine spätere Abreise (Late Check-Out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen ALFA WORK und dem Gast vereinbart werden.

Wenn ALFA WORK dem Late Check Out zustimmt, ist ALFA WORK berechtigt für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist ALFA WORK berechtigt für jede angefangene Stunde 30,00€ anzusetzen. Bei einer Abreise mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-Out wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben, wenn ALFA WORK zugestimmt hat. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des weiter entstehenden Schadens. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass ALFA WORK ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-Out kann der Gast nicht herleiten.

Eine frühere Anreise (Early Check-In) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen ALFA WORK und dem Gast vereinbart werden.

Wenn ALFA WORK dem Early Check-In zustimmt, ist ALFA WORK berechtigt für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen.  Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-In kann der Gast nicht herleiten.

Überlassung, Weitervermietung, Nutzung

Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch ALFA WORK ausgewiesenen Preisen.

Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen ALFA WORK nicht zulässig.

In diesen Fällen ist ALFA WORK berechtigt die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.

Die Nutzung der Wohnungen von ALFA WORK zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt.

Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen.

Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. ALFA WORK behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.

 

  1. HAFTUNG VON ALFA WORK

ALFA WORK haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Ebenfalls haftet ALFA WORK für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ALFA WORK beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ALFA WORK nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalspflicht).

Einer Pflichtverletzung von ALFA WORK steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Weiterführende Schadensersatzansprüche – soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind ausgeschlossen.

Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen von ALFA WORK, wird ALFA WORK auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.

Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden geringzuhalten.

Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet ALFA WORK unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.

ALFA WORK haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes erlischt, wenn er nicht unverzüglich nach dem Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber ALFA WORK eine Anzeige macht, mit der Ausnahme dass eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes hat.

Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder sonstigen Kostbarkeiten die einen Wert von mehr als 800,00€ oder aber bei sonstigen Sachen, die in einen Wert von mehr als 3.500,00€ übersteigen, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit ALFA APARTMENTS. Andernfalls ist eine Haftung von ALFA WORK für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen.

Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz durch ALFA WORK zur Verfügung gestellt wird. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für ALFA APARTMENTS.

Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück und/oder zur Verfügung gestellten Stellplatz von oder durch abgestellte(n) oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet ALFA WORK ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Gast ist verpflichtet Schäden unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Schäden müssen jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt werden.

ALFA WORK haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

Jegliche Ansprüche gegenüber ALFA WORK verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch ALFA WORK sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht.

ALFA WORK übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von ALFA APARTMENTS. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,00€ zurückgesendet.

ALFA WORK verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von sechs Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.

 

  1. KAUTION

Zur Absicherung aller Ansprüche von ALFA WORK gegenüber dem Gast resultierend aus dem Beherbergungsvertrag ist ALFA WORK berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen nachstehende Sicherheitsleistungen/Kautionen vom Gast zu einzuziehen:

Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten eine Kaution in Höhe von 250,00€.

Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten eine Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises.

Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist ALFA WORK berechtigt die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorabautorisierung des Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistung vorzunehmen.

Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinen Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung.

Hat ALFA WORK dem Gast die Wohnung trotz dessen überlassen, so ist ALFA WORK zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn die Kaution nicht in einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird.

ALFA WORK ist verpflichtet die Kaution innerhalb eines Monates nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.

 

  1. KUNDENDATEN

ALFA WORK erhebt und erfasst verpflichtend Emailadressen sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation.

Gleichermaßen ist ALFA WORK berechtigt ein gültiges Identifikationsdokument bei Check-In digital einzufordern.

Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Reisepass.

Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist ALFA WORK berechtigt, die Buchung zu stornieren.

ALFA WORK ist berechtigt die Buchung eines Gastes zu stornieren, sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können.

 

Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen setzt ALFA WORK Softwarelösungen ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (Emailadresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Gast einen „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen.

ALFA WORK behält sich das Recht vor eine durch das System entsprechend markierte Buchung zu stornieren.

 

  1. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS

ALFA WORK behält sich das Recht vor und ist berechtigt einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor wenn

  1. a) höhere Gewalt oder andere von ALFA WORK nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  2. b) ALFA WORK begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image von ALFA WORK und dessen Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von ALFA WORK zuzurechnen ist
  3. c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
  4. d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient
  5. e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7)

Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat ALFA WORK den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch ALFA APARTMENTS.

Erfolgte eine Kündigung seitens ALFA WORK wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß o.g. Ziffer 1, so ist ALFA WORK berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens ALFA WORK bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.

 

  1. GUTSCHEINE

Ein bei ALFA WORK erworbener Gutschein kann lediglich für Leistungen von ALFA WORK eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Buchungen genutzt werden. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht ganz oder teilweise gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere Email-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.

 

  1. RAUCHVERBOT / SONSTIGES

Alle Mietobjekte von ALFA WORK sind Nichtraucherobjekte. Das Rauchen in den Mietobjekten als auch in Gemeinschaftsbereichen von ALFA WORK ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte.

Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Mietobjekt erlaubt.

Für den Fall von Zuwiderhandlung hat ALFA WORK das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Mietobjektes in Höhe von mindestens EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn ALFA WORK einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass ALFA WORK ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,

Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer/-Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150 €.

Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- und Dezibelsensoren innerhalb des Mietobjektes.

ALFA WORK ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass ALFA WORK ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,

In Gebäuden von ALFA WORK können sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind, befinden. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).

 

  1. VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN

Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Mietobjekt, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind.

In Mietobjekten und Gemeinschaftsflächen von ALFA WORK ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt.

Für den Fall von Zuwiderhandlung hat ALFA WORK das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Mietobjektes in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nicht berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass ALFA WORK ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,

In Mietobjekten von ALFA WORK können Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein.

Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen jedoch der Detektion von exzessiver Lautstärke.

In Gemeinschaftsflächen von ALFA WORK, daher Fluren oder anderen Gemeinschaftsbereichen, können ebenfalls Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein, gleichermaßen aber auch aktive Videoüberwachung, welche 24/7 aufzeichnet und in einer Cloudumgebung speichert.

ALFA WORK ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass ALFA WORK ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,

ALFA WORK behält sich das Recht vor zur Durchsetzung des Hausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen.

Durch etwaige Intervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gast weiterberechnet.

 

  1. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG

Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus kommen oder wird Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt so hat ALFA WORK Anspruch auf Schadenersatz, was insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Mietobjektes, Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50€ für einen solchen Schadensfall umfasst. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass ALFA WORK ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

 

  1. HAUSTIERE

Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist in Mietobjekten und Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-In eigenständig an ALFA WORK vorzulegen.

Vom vorgenannten Grundsatz ist ALFA WORK berechtigt weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch.  Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal EUR 150,00 für eine Sonderreinigungsgebühr seitens ALFA WORK in Rechnung gestellt.

ALFA WORK ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass ALFA WORK ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

 

  1. INSTANDHALTUNG

Mit der Buchung eines Mietobjektes von ALFA WORK verpflichtet sich der Gast das überlassene Apartment sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmte Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat ALFA WORK das Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 50,00 (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass ALFA WORK ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,

Weiter verpflichtet sich der Gast die Einrichtung des Mietobjektes auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und etwaige Mängel und Beanstandungen ALFA WORK unverzüglich anzuzeigen.

Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind.

Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber von ALFA WORK anzuzeigen.

Das Mitbringen und der Betrieb eigener Großgeräte – insbesondere Klimaanlagen, Heizlüfter, Waschmaschinen, Wäschetrockner oder vergleichbarer Geräte – ist ohne vorherige Zustimmung von ALFA WORK in Textform untersagt. ALFA WORK kann den Betrieb im Einzelfall in Textform gestatten. Für den genehmigten Betrieb wird aufgrund des erhöhten Strom-, Wartungs- und Kontrollaufwands ein Nutzungsentgelt von mindestens EUR 5,00 pro Gerät und Tag, berechnet ab Beginn der Nutzung, erhoben. Wird ein solches Gerät ohne vorherige Zustimmung betrieben, ist ALFA WORK berechtigt, für die Dauer des Betriebs dasselbe Nutzungsentgelt von mindestens EUR 5,00 pro Gerät und Tag zu verlangen; ALFA WORK ist ferner berechtigt, den Betrieb zu untersagen, die aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Gast des Hauses zu verweisen (Ziffer 10). Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass ALFA WORK ein geringerer oder gar kein Aufwand entstanden ist.

Jede bauliche oder technische Veränderung des Mietobjekts, insbesondere Eingriffe in Fenster, Wände, Elektro- oder Sanitärinstallation, bedarf der vorherigen Zustimmung von ALFA WORK in Textform.

Bei Zuwiderhandlung ist ALFA WORK berechtigt, den Rückbau auf Kosten des Gastes zu verlangen sowie Schadensersatz nach Ziffer 13 und 15 geltend zu machen.

 

  1. INTERNETNUTZUNG

Dem Gast wird durch ALFA WORK im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder ähnliches können nicht ausgeschlossen werden.

Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt ALFA WORK auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.

Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss von ALFA WORK an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber ALFA WORK einzustehen.

Im Übrigen behält sich ALFA WORK vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.

 

  1. DATENSCHUTZ

Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:

https://www.alfa-work.com/datenschutz

 

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten gegenwärtige oder künftige Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.